Firmenprofil
Wie Sie uns erreichen
Geschäftsbedingungen

Unser Ziel

Erfolgreiche langjährige Kunden.

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Unser Motto

Ein gutes Geschäft ist ein Geschäft, welches wir und unser Kunde jederzeit nochmals machen würden.

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Firmenprofil

Schaniel Informatik (SI) ist eine unabhängige Einzelfirma. Wir sind seit 1986 in der Informatik tätig mit den Schwerpunkten:

Wir beraten, entwickeln, verkaufen und betreuen Lösungen nach Kundenauftrag.

Unsere Kunden aus verschiedenen Branchen:

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Wie Sie uns erreichen

Für Anregungen, Fragen und Bestellungen sind wir jederzeit dankbar.

Südostschweiz Zürich
+41 (0) 79 610 17 18 +41 (0) 44 273 44 33
auf Anfrage auf Anfrage
  +41 (79) 610 17 18  
Schaniel Informatik Schaniel Informatik
Sandeilas 11, CH-7460 Savognin, Switzerland  auf Karte zeigen In Weizenächern 1, CH-8103 Unterengstringen ZH  auf Karte zeigen
Switzerland Switzerland
info@schaniel.com info@schaniel.com

Ausschnitt aus Dorfkarte von Savognin

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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien für Dienstleistung und Lieferungen von Schaniel Informatik CH-7460 Savognin

1    Form der Bestellungen und Verträge

Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2    Erfüllungsort

Erfüllungsort ist CH-7460 Savognin

3    Liefertermine und Lieferfristen

Liefertermine immer gemäss Offerten, unter Vorbehalt von Lieferfristen Drittherstellern.

4    Preise und Lieferung

Preise in Offerten sind, wenn nicht anders festgehalten, fünf Arbeitstage gültig. Preisänderungen unserer Lieferanten werden bei der definitiven Abrechnung weitergegeben, in der Regel handelt es sich dabei um Reduktionen.

Ist ein Artikel nicht innert nützlicher Frist erhältlich liegt es in unserem Ermessen anstelle dieses Artikels einen anderen, mindestens gleichwertigen Artikel ohne zusätzliche Kostenfolge zu liefern.

Lieferkosten wie Porto und Fracht werden weiterverrechnet.

5    TOPAS-Lizenzen, TOPAS-Software

Die folgenden Bedingungen finden für alle TOPAS-Lizenzen und Software Anwendung

5.1    Garantie auf Standard-TOPAS-Module

Die Garantie auf Standard-TOPAS-Module dauert ein Jahr. In der Garantie sind folgende Punkte abgedeckt:

·      Behebung von Fehlern in den Standardmodulen von TOPAS. Die Fehlerbehebung wird bei uns im Hause ausgeführt.

·      Installation der Module über Modem, bei welchen Fehler behoben wurden.

·      Korrektur der Datenbestände über Modem, falls diese durch fehlerhafte Module entstanden sind.

·      Fehlerbehebung vor Ort, wenn diese nicht über Modem behoben werden können. Die Honorare entfallen in diesem Fall. In erster Linie wird die Fehlerbehebung mit Modem angestrebt!

5.2    Garantie auf andere Module

Für vom Standard abweichende Module werden nach erfolgter Abnahme für Änderungen und Korrekturen jeglicher Art Honorare nach Aufwand erhoben.

5.3    Servicevertrag

Der Servicevertrag kann sowohl während der Garantiezelt als auch danach abgeschlossen werden. Folgende Punkte werden durch den Servicevertrag abgedeckt:

·      Kostenloser Update der Standardmodule über Modem oder Datenträger (nicht vor Ort).

·      Kostenlose Unterstützung über Modem und Telefon von Anwenderfragen bis zwei Std./Woche während den Bürozeiten. Bei mehrmals wiederkehrenden Problemen/Fragen (fehlende Schulung!) wird, nachvorheriger Ankündigung, die dafür in Anspruch genommene Zeit verrechnet.

·      Kostenlose Fehlerbehebung nach Ablauf der Garantiezeit bei uns im Hause, sowie Installation über Modem.

Die Kosten für den Servicevertrag belaufen sich während der Garantiezeit auf  ca. 30%pa., nach Ablauf der selben auf ca. 40%pa. des Kaufpreises der installierten Software.

5.4    Unterstützung und Service

Die Unterstützung kann meist über Modem und Telefon gewährleistet werden. in diesem Fall wird die entsprechende Dauer zu CHF 165.- - 195.-/Std in Rechnung gestellt. Wird mit uns ein Servicevertrag abgeschlossen, so ist diese Form der Unterstützung kostenfrei.

Die Installation des Updates kann jeweils über Modem auf Ihren Server erfolgen. Bei Unterstützung vor Ort berechnen wir nach Standardsätzen.

5.5    Unterstützung per Fernwartung

Zu Ihrer Sicherheit halten wir eine Fernwartung empfangsbereit, wodurch Sie bei uns mittels Call-Back-Funktion/Internet ins System gelangen. Die Telefongebühren gehen zu  Lasten des Kunden.

5.6    Abnahme von Installation und Software

Die Abnahme erfolgt in folgenden Schritten:

1.     Mit der Rechnungsstellung für die Softwarelizenz sind Sie automatisch zur Abnahme aufgefordert.

2.     Sie teilen uns innert 20 Arbeitstagen schriftlich die allfälligen Mängel mit. Wird diese Liste nicht fristgerecht zugestellt, ist die Abnahme stillschweigend vollzogen.

3.     Die allfälligen Mängel werden in einer Sitzung besprochen. Mögliche Ergebnisse zu den einzelnen Mängel sind: erledigt, Termin bis wann erledigt oder verworfen.

4.     Mit der Einigkeit über die Mängelliste ist die Abnahme vollzogen.

6    Verschwiegenheitspflicht

Wir versichern, dass über alle Vorgänge im Unternehmen, die uns bei der Durchführung der Beratungsarbeiten bekannt werden, strengstes Stillschweigen bewahrt wird. Diese Verpflichtung gilt für unsere Mitarbeiter und unsere Kooperationspartner.

7    Honorare

7.1    Ansatz

Es werden Stundenhonorare in Rechnung gestellt. Der Mengenrabatt basiert auf monatlich geleistete Stunden.

7.2    Anpassung

Die Honorare sind für ein Jahr verbindlich. Zum 01.01. eines jeden Folgejahres erfolgt eine Anpassung im Rahmen der allgemeinen Lage.

7.3    Steuer

Alle Honorare verstehen sich ohne (Mehrwert)Steuer, die jeweils in der gültigen Höhe hinzuzurechnen ist.

7.4    Reise

Die An- und Abreisezeit wird entsprechend der Entfernung (Km) und der Verkehrsverhältnisse monatlich, bzw. je Besuch berechnet.

7.5    Nebenkosten

Weitere Nebenkosten entstehen nicht. Andernfalls werden wir den Kunden speziell darauf hinweisen.

8    Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung zu ortsüblichen Tarifen in Mittelklassehotels. Es werden die entstandenen Unkosten verrechnet.

9    Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt rein netto fällig. Die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausge­schlossen. Läuft die Beratung über einen längeren Zeitraum, erfolgt monatliche Rechnungsstellung, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Bei Zahlungsverzug ist die Schaniel Informatik berechtigt dem Kunden, Verzugszinsen in der Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4%pa über dem Bundesdiskontsatz, zuzüglich der Mehrwertsteuer zu berechnen. Verzugszinsen sind sofort fällig.

10    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Lizenzen bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum und wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät sind wir nach Aussprechung der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung zu der Wegnahme der Ware.

11    Mängelrügen

Mängelrügen die nicht Bestandteil der Softwareabnahme sind können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung in schriftlicher Form erfolgen.

12    Design und technische Daten

Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich.

13    Garantie

Für alle von uns verkauften Produkte, ausser Schaniel Informatik eigenen Lizenzen, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Wir verweisen auf die Herstellergarantie. Für uns entstandene Kosten wie Honorare, Rücksendungen usw. werden dem Kunden belastet.

14    Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind solange unwirksam, als sie nicht ausdrücklich bestätigt worden sind.
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Last modified: 26. Mai 2006