Firmenprofil
Wie Sie uns erreichen
Geschäftsbedingungen
Unser ZielErfolgreiche langjährige Kunden.
Unser MottoEin gutes Geschäft ist ein Geschäft, welches wir und unser Kunde jederzeit nochmals machen würden. |
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Schaniel Informatik (SI) ist eine unabhängige Einzelfirma. Wir sind seit 1986 in der Informatik tätig mit den Schwerpunkten:
Wir beraten, entwickeln, verkaufen und betreuen Lösungen nach Kundenauftrag.
Unsere Kunden aus verschiedenen Branchen:
Für Anregungen, Fragen und Bestellungen sind wir jederzeit dankbar.
| Südostschweiz | Zürich | |
| +41 (0) 79 610 17 18 | +41 (0) 44 273 44 33 | |
| auf Anfrage | auf Anfrage | |
| +41 (79) 610 17 18 | ||
| Schaniel Informatik | Schaniel Informatik | |
| Sandeilas 11, CH-7460 Savognin, Switzerland auf Karte zeigen | In Weizenächern 1, CH-8103 Unterengstringen ZH auf Karte zeigen | |
| Switzerland | Switzerland | |
| info@schaniel.com | info@schaniel.com |
Ausschnitt aus Dorfkarte von Savognin


Bestellungen
und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem
Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden
Vertragsbestandteil.
Erfüllungsort
ist CH-7460 Savognin
Liefertermine
immer gemäss Offerten, unter Vorbehalt von Lieferfristen Drittherstellern.
Preise
in Offerten sind, wenn nicht anders festgehalten, fünf Arbeitstage gültig.
Preisänderungen unserer Lieferanten werden bei der definitiven Abrechnung
weitergegeben, in der Regel handelt es sich dabei um Reduktionen.
Ist
ein Artikel nicht innert nützlicher Frist erhältlich liegt es in unserem
Ermessen anstelle dieses Artikels einen anderen, mindestens gleichwertigen
Artikel ohne zusätzliche Kostenfolge zu liefern.
Lieferkosten
wie Porto und Fracht werden weiterverrechnet.
Die
folgenden Bedingungen finden für alle TOPAS-Lizenzen und Software Anwendung
Die
Garantie auf Standard-TOPAS-Module dauert ein Jahr. In der Garantie sind
folgende Punkte abgedeckt:
·
Behebung von
Fehlern in den Standardmodulen von TOPAS. Die Fehlerbehebung wird bei uns im
Hause ausgeführt.
·
Installation der
Module über Modem, bei welchen Fehler behoben wurden.
·
Korrektur der
Datenbestände über Modem, falls diese durch fehlerhafte Module entstanden
sind.
·
Fehlerbehebung vor
Ort, wenn diese nicht über Modem behoben werden können. Die Honorare entfallen
in diesem Fall. In erster Linie wird die Fehlerbehebung mit Modem angestrebt!
Für
vom Standard abweichende Module werden nach erfolgter Abnahme für Änderungen
und Korrekturen jeglicher Art Honorare nach Aufwand erhoben.
Der
Servicevertrag kann sowohl während der Garantiezelt als auch danach
abgeschlossen werden. Folgende Punkte werden durch den Servicevertrag abgedeckt:
·
Kostenloser Update
der Standardmodule über Modem oder Datenträger (nicht vor Ort).
·
Kostenlose Unterstützung
über Modem und Telefon von Anwenderfragen bis zwei Std./Woche während den Bürozeiten.
Bei mehrmals wiederkehrenden Problemen/Fragen (fehlende Schulung!) wird,
nachvorheriger Ankündigung, die dafür in Anspruch genommene Zeit verrechnet.
·
Kostenlose
Fehlerbehebung nach Ablauf der Garantiezeit bei uns im Hause, sowie Installation
über Modem.
Die
Kosten für den Servicevertrag belaufen sich während der Garantiezeit auf
ca. 30%pa., nach Ablauf der selben auf ca. 40%pa. des
Kaufpreises der installierten Software.
Die
Unterstützung kann meist über Modem und Telefon gewährleistet werden. in
diesem Fall wird die entsprechende Dauer zu CHF 165.- - 195.-/Std
in Rechnung gestellt. Wird mit uns ein Servicevertrag abgeschlossen, so ist
diese Form der Unterstützung kostenfrei.
Die
Installation des Updates kann jeweils über Modem auf Ihren Server erfolgen. Bei
Unterstützung vor Ort berechnen wir nach Standardsätzen.
Zu
Ihrer Sicherheit halten wir eine Fernwartung empfangsbereit, wodurch Sie bei uns
mittels Call-Back-Funktion/Internet ins System gelangen. Die Telefongebühren
gehen zu Lasten des Kunden.
Die
Abnahme erfolgt in folgenden Schritten:
1.
Mit der Rechnungsstellung für die Softwarelizenz sind Sie automatisch
zur Abnahme aufgefordert.
2.
Sie teilen uns innert 20 Arbeitstagen schriftlich die allfälligen Mängel
mit. Wird diese Liste nicht fristgerecht zugestellt, ist die Abnahme
stillschweigend vollzogen.
3.
Die allfälligen Mängel werden in einer Sitzung besprochen. Mögliche
Ergebnisse zu den einzelnen Mängel sind: erledigt, Termin bis wann erledigt
oder verworfen.
4.
Mit der Einigkeit über die Mängelliste ist die Abnahme vollzogen.
Wir
versichern, dass über alle Vorgänge im Unternehmen, die uns bei der Durchführung
der Beratungsarbeiten bekannt werden, strengstes Stillschweigen bewahrt wird.
Diese Verpflichtung gilt für unsere Mitarbeiter und unsere Kooperationspartner.
Es
werden Stundenhonorare in Rechnung gestellt. Der Mengenrabatt basiert auf
monatlich geleistete Stunden.
Die
Honorare sind für ein Jahr verbindlich. Zum 01.01. eines jeden Folgejahres
erfolgt eine Anpassung im Rahmen der allgemeinen Lage.
Alle
Honorare verstehen sich ohne (Mehrwert)Steuer, die jeweils in der gültigen Höhe
hinzuzurechnen ist.
Die
An- und Abreisezeit wird entsprechend der Entfernung (Km) und der Verkehrsverhältnisse
monatlich, bzw. je Besuch berechnet.
Weitere
Nebenkosten entstehen nicht. Andernfalls werden wir den Kunden speziell darauf
hinweisen.
Unterkunft
und Verpflegung zu ortsüblichen Tarifen in Mittelklassehotels. Es werden die
entstandenen Unkosten verrechnet.
Rechnungen
sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt rein netto fällig. Die Verrechnung mit
irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Läuft die Beratung über einen
längeren Zeitraum, erfolgt monatliche Rechnungsstellung, falls keine andere
Vereinbarung getroffen wird.
Bei
Zahlungsverzug ist die Schaniel Informatik berechtigt dem Kunden, Verzugszinsen
in der Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4%pa über dem Bundesdiskontsatz, zuzüglich
der Mehrwertsteuer zu berechnen. Verzugszinsen sind sofort fällig.
Die
gelieferten Waren und Lizenzen bleiben bis zur völligen Bezahlung unser
Eigentum und wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register
vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät
sind wir nach Aussprechung der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in
unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung
zu der Wegnahme der Ware.
Mängelrügen
die nicht Bestandteil der Softwareabnahme sind können nur berücksichtigt
werden, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung in schriftlicher
Form erfolgen.
Änderungen
im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines
Artikels verbessern behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten
und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen
Rahmen verbindlich.
Für
alle von uns verkauften Produkte, ausser Schaniel Informatik eigenen Lizenzen,
übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Wir verweisen auf die
Herstellergarantie. Für uns entstandene Kosten wie Honorare, Rücksendungen
usw. werden dem Kunden belastet.