Firmenprofil
Wie Sie uns erreichen
Geschäftsbedingungen
Unser ZielErfolgreiche langjährige Kunden.
Unser MottoEin gutes Geschäft ist ein Geschäft, welches wir und unser Kunde jederzeit nochmals machen würden. |
![]() |
Schaniel Informatik (SI) ist eine unabhängige Einzelfirma. Wir sind seit 1986 in der Informatik tätig mit den Schwerpunkten:
Wir beraten, entwickeln, verkaufen und betreuen Lösungen nach Kundenauftrag.
Unsere Kunden aus verschiedenen Branchen:
Für Anregungen, Fragen und Bestellungen sind wir jederzeit dankbar.
| in Graubünden | in Zürich | |
| +41 79 610 17 18 | +41 44 273 44 33 | |
| Schaniel Informatik | Schaniel Informatik | |
|
Sandeilas 11 CH-7460 Savognin Switzerland auf Karte zeigen |
In
Weizenächern 1 CH-8103 Unterengstringen ZH Switzerland auf Karte zeigen |
|
| info@schaniel.com | info@schaniel.com |
Ausschnitt aus Dorfkarte von Savognin
- - -

Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden Vertragsbestandteil.
Erfüllungsort ist CH-7460 Savognin
Liefertermine immer gemäss Offerten, unter Vorbehalt von Lieferfristen Drittherstellern.
Preise in Offerten sind, wenn nicht anders festgehalten, fünf Arbeitstage gültig. Preisänderungen unserer Lieferanten werden bei der definitiven Abrechnung weitergegeben, in der Regel handelt es sich dabei um Reduktionen.
Ist ein Artikel nicht innert nützlicher Frist erhältlich liegt es in unserem Ermessen anstelle dieses Artikels einen anderen, mindestens gleichwertigen Artikel ohne zusätzliche Kostenfolge zu liefern.
Lieferkosten wie Porto und Fracht werden weiterverrechnet.
Die folgenden Bedingungen finden für alle TOPAS-Lizenzen und Software Anwendung
Die Garantie auf Standard-TOPAS-Module dauert ein Jahr. In der Garantie sind folgende Punkte abgedeckt:
· Behebung von Fehlern in den Standardmodulen von TOPAS. Die Fehlerbehebung wird bei uns im Hause ausgeführt.
· Installation der Module über Modem, bei welchen Fehler behoben wurden.
· Korrektur der Datenbestände über Modem, falls diese durch fehlerhafte Module entstanden sind.
· Fehlerbehebung vor Ort, wenn diese nicht über Modem behoben werden können. Die Honorare entfallen in diesem Fall. In erster Linie wird die Fehlerbehebung mit Modem angestrebt!
Für vom Standard abweichende Module werden nach erfolgter Abnahme für Änderungen und Korrekturen jeglicher Art Honorare nach Aufwand erhoben.
Der Servicevertrag kann sowohl während der Garantiezelt als auch danach abgeschlossen werden. Folgende Punkte werden durch den Servicevertrag abgedeckt:
· Kostenloser Update der Standardmodule über Modem oder Datenträger (nicht vor Ort).
· Kostenlose Unterstützung über Modem und Telefon von Anwenderfragen bis zwei Std./Woche während den Bürozeiten. Bei mehrmals wiederkehrenden Problemen/Fragen (fehlende Schulung!) wird, nachvorheriger Ankündigung, die dafür in Anspruch genommene Zeit verrechnet.
· Kostenlose Fehlerbehebung nach Ablauf der Garantiezeit bei uns im Hause, sowie Installation über Fernwartung.
Die Kosten für den Servicevertrag belaufen sich während der Garantiezeit auf ca. 30%pa., nach Ablauf der selben auf ca. 40%pa. des Kaufpreises der installierten Software.
Die Unterstützung kann meist über Modem und Telefon gewährleistet werden. in diesem Fall wird die entsprechende Dauer zu CHF 165.- - 220.-/Std in Rechnung gestellt. Wird mit uns ein Servicevertrag abgeschlossen, so ist diese Form der Unterstützung kostenfrei.
Die Installation des Updates kann jeweils über Modem auf Ihren Server erfolgen. Bei Unterstützung vor Ort berechnen wir nach Standardsätzen.
Zu Ihrer Sicherheit halten wir eine Fernwartung empfangsbereit, wodurch Sie bei uns mittels Call-Back-Funktion/Internet ins System gelangen. Die Telefongebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Die Abnahme erfolgt in folgenden Schritten:
1. Mit der Rechnungsstellung für die Softwarelizenz sind Sie automatisch zur Abnahme aufgefordert.
2. Sie teilen uns innert 20 Arbeitstagen schriftlich die allfälligen Mängel mit. Wird diese Liste nicht fristgerecht zugestellt, ist die Abnahme stillschweigend vollzogen.
3. Die allfälligen Mängel werden in einer Sitzung besprochen. Mögliche Ergebnisse zu den einzelnen Mängel sind: erledigt, Termin bis wann erledigt oder verworfen.
4. Mit der Einigkeit über die Mängelliste ist die Abnahme vollzogen.
Wir versichern, dass über alle Vorgänge im Unternehmen, die uns bei der Durchführung der Beratungsarbeiten bekannt werden, strengstes Stillschweigen bewahrt wird. Diese Verpflichtung gilt für unsere Mitarbeiter und unsere Kooperationspartner.
Es werden Stundenhonorare in Rechnung gestellt. Der Mengenrabatt basiert auf monatlich geleistete Stunden.
Die Honorare sind für ein Jahr verbindlich. Zum 01.01. eines jeden Folgejahres erfolgt eine Anpassung im Rahmen der allgemeinen Lage.
Alle Honorare verstehen sich ohne (Mehrwert)Steuer, die jeweils in der gültigen Höhe hinzuzurechnen ist.
Die An- und Abreisezeit wird entsprechend der Entfernung (Km) und der Verkehrsverhältnisse monatlich, bzw. je Besuch berechnet.
Weitere Nebenkosten entstehen nicht. Andernfalls werden wir den Kunden speziell darauf hinweisen.
Unterkunft und Verpflegung zu ortsüblichen Tarifen in Mittelklassehotels. Es werden die entstandenen Unkosten verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt rein netto fällig. Die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Läuft die Beratung über einen längeren Zeitraum, erfolgt monatliche Rechnungsstellung, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bei Zahlungsverzug ist die Schaniel Informatik berechtigt dem Kunden, Verzugszinsen in der Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4%pa über dem Bundesdiskontsatz, zuzüglich der Mehrwertsteuer zu berechnen. Verzugszinsen sind sofort fällig.
Die gelieferten Waren und Lizenzen bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum und wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät sind wir nach Aussprechung der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung zu der Wegnahme der Ware.
Mängelrügen die nicht Bestandteil der Softwareabnahme sind können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung in schriftlicher Form erfolgen.
Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich.
Für alle von uns verkauften Produkte, ausser Schaniel Informatik eigenen Lizenzen, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Wir verweisen auf die Herstellergarantie. Für uns entstandene Kosten wie Honorare, Rücksendungen usw. werden dem Kunden belastet.